Impressum
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  Eingangsformel
1.  Allgemeine Vorschriften
  § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Ermächtigung zur Änderung der Baumartenliste
2.  Zulassung
  § 4 Zulassung von Ausgangsmaterial
  § 5 Herkunftsgebiete
  § 6 Register und Liste über zugelassenes Ausgangsmaterial
3.  Erzeugung
  § 7 Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut
  § 8 Stammzertifikat
  § 9 Trennung, Mischung und Kennzeichnung von forstlichem Vermehrungsgut
  § 10 Trennung und Kennzeichnung von sonstigem Material
4.  Inverkehrbringen
  § 11 Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut
  § 12 Anforderungen an die äußere Beschaffenheit von forstlichem Vermehrungsgut
  § 13 Verkehrsbeschränkungen
  § 14 Lieferpapiere
5.  Ein- und Ausfuhr
  § 15 Einfuhr von forstlichem Vermehrungsgut
  § 16 Ausfuhr von forstlichem Vermehrungsgut
6.  Herkunfts- und Identitätssicherung
  § 17 Anforderungen an Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebe
  § 18 Überwachung in den Ländern
  § 19 Überwachung der Einfuhr
  § 20 Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  § 21 Ausnahmetatbestände
7.  Übergangs- und Schlussvorschriften
  § 22 Strafvorschriften
  § 23 Bußgeldvorschriften
  § 24 Übergangsvorschriften
  § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Anlage (zu § 2 Nr. 1)
Liste der Baumarten und künstlichen Hybriden, die der Richtlinie 1999/105/EG unterliegen


 

Ergänzende Vorschriften:

 

Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung (FoVDV)

 

Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung (FoVZV)

 

Verordnung über Herkunftsgebiete für forstliches Vermehrungsgut
(Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung - FoVHgV)

 

Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt (BSAVfV)

 

 

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